Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Krankenhausregsiter Sachsen.
Themenbereiche der Frequently Asked Questions (FAQ) sind:

Daten

Im Krankenhausregister Sachsen sind die Krankenhäuser in Sachsen enthalten.

Gelistet sind Krankenhäuser, die laut Gesetz zur Abgabe von sogenannten Strukturierten Qualiätsberichten verpflichtet sind. Welche Krankenhäuser das sind, legt jährlich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest, das oberste Gremium u.a. von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Der G-BA orientiert sich dabei an den Vorgaben für "zugelassene Krankenhäuser" laut Sozialgesetzbuch (SGB V, § 108).

Neu eröffnete oder durch Fusionen bzw. Übernahmen neu entstandene Krankenhäuser werden erst mit der Veröffentlichung ihres ersten strukturierten Qualitätsberichts in das Verzeichnis aufgenommen. Sofern für ein Krankenhaus kein aktueller Qualitätsbericht vorliegt, wird es in der Regel nur mit Basisdaten (Kontaktangaben) angezeigt. Geschlossene oder zur Schließung vorgesehene Häuser werden in der Regel nicht angezeigt.

Krankenhäuser nach dieser Definition sind genau genommen Krankenhaus-Standorte. Ein Krankenhaus kann mehrere Standorte haben, für die jeweils ein getrennter Qualitätsbericht erstellt wird, was zu einer getrennten Listung in diesem Verzeichnis führt.

Ein Krankenhaus als organisatorische Einheit kann mehrere Standorte haben, also räumlich getrennte Einheiten mit eigener Anschrift.

Im Krankenhausregister Sachsen erhalten einzelne Standorte eigene Krankenhaus-Seiten. Hat ein Krankenhaus mehrere Standorte, erscheint auf der Krankenhaus-Startseite ein Link "Weitere Standorte", mit dem zu anderen Standorten des gleichen Krankenhauses gewechselt werden kann.

Der überwiegende Teil der im Krankenhausregister Sachsen gezeigten Daten stammt aus den so genannten Strukturierten Qualitätsberichten des jeweils aktuellsten Berichtsjahres. Die meisten deutschen Krankenhäuser sind zur jährlichen Veröffentlichung dieser Berichte gesetzlich verpflichtet (sog. Referenzliste, mehr Informationen: www.g-ba.de).

Die Krankenhäuser haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihre Daten im Deutschen Krankenhaus Verzeichnis, das Basis des Krankenhausregisters Sachsen ist, z.B. mit Bild, Porträt-Text und weiteren Informationen zu ergänzen und laufend zu aktualisieren.

Das Krankenhausregister Sachsen basiert wesentlich auf den Strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser und zeigt die Daten aus dem aktuellen Berichtsjahr.

Da jedoch von der Datenerfassung bis zur Veröffentlichung rund ein Jahr vergeht, haben die Krankenhäuser die Möglichkeit, einen Teil der Angaben im Deutschen Krankenhaus Verzeichnis, das Basis des Krankenhausregisters Sachsen ist, ständig selbst zu aktualisieren. Dies betrifft insbesondere Kontaktdaten und eine Reihe der Informationen zu Barrierefreiheit, Ausstattung und Service.

Für eine bessere Vergleichbarkeit beziehen sich die Qualitätsdaten sowie die Angaben zu behandelten Krankheiten (ICD) und durchgeführten Behandlungen (OPS) für alle Krankenhäuser einheitlich auf das aktuellste Berichtsjahr des Strukturierten Qualitätsberichts.

Suchergebnis

Aus Datenschutzgründen dürfen Krankenhäuser bei selten behandelten Krankheiten oder seltenen Behandlungen die exakten Fallzahlen nicht angeben – damit soll eine Rückverfolgung auf konkrete Patienten unmöglich gemacht werden. Bei Fallzahlen (pro ICD/OPS-Schlüssel) von 1 bis 3 Fällen pro Jahr melden die Krankenhäuser daher die pauschale Angabe "Datenschutz". Diese unspezifische Fallangabe kann im Deutschen Krankenhaus Verzeichnis nicht addiert werden.

Standardmäßig werden Krankenhäuser, die eine Behandlung weniger als vier Mal pro Jahr durchführen, bei der Suche nach dieser Krankheit/Behandlung nicht berücksichtigt. Sie haben auf der Suchergebnis-Seite jedoch die Möglichkeit, auch diese Krankenhäuser gezielt einzublenden. Klicken Sie dazu auf den Link "Fallzahlen mit 1 bis 3 Fällen berücksichtigen?" oben rechts auf der Seite (bei Desktop-Darstellung).

Qualitätsdaten

Die für Krankenhäuser verpflichtende externe vergleichende Qualitätssicherung beinhaltet nur einen Teil der zahlreichen Behandlungen und Operationen, die dort durchgeführt werden. Etwas mehr als 20 Behandlungsgebiete zuzüglich zahlreicher Unterbereiche sind als beispielhaft für die Qualitätssicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Die von den Krankenhäusern in den Strukturierten Qualitätsberichten veröffentlichten Qualitätsdaten werden im Krankenhausregister Sachsen dargestellt.

Die einzelnen Qualitätsmerkmale (so genannte Qualitätsindikatoren) sind dabei zu Behandlungsbereichen (so genannten Leistungsbereichen) zusammengefasst.

Das Krankenhausregister Sachsen legt Wert auf eine neutrale Darstellung der Ergebnisse der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach § 136 SGB V. Dies betrifft insbesondere Qualitätsergebnisse, die außerhalb des Referenzbereichs liegen. Grundlage für die Information „Qualitätsziel erreicht“ oder „Qualitätsziel nicht erreicht“ bildet ausschließlich die Bewertung im Stellungnahmeverfahren (ehem.: Strukturierter Dialog).

Allgemeines

Das Krankenhausregister Sachsen basiert auf dem "Deutschen Krankenhaus Verzeichnis", dieses wird veröffentlicht und verantwortet von der

Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG)

Humboldtstr. 9
04105 Leipzig
Tel: +49 341 308951-0
mail@dktig.de

www.dktig.de

Die Gesellschafter der DKTIG sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die 16 Landeskrankenhausgesellschaften.

Das Krankenhausregister Sachsen behandelt alle Krankenhäuser gleich und ist bei der Darstellung der Krankenhäuser und der Reihenfolge der Suchergebnisse absolut neutral. Die mathematischen Algorithmen sind transparent und für alle Krankenhäuser gleich.

Das Krankenhausregister Sachsen verzichtet vollständig auf das Einblenden von Werbung und hat keine bezahlten Premium-Platzierungen oder andere kostenpflichtige Dienste, die Krankenhäuser buchen könnten.

Jedes Krankenhaus hat die gleiche kostenfreie Möglichkeit, die eigenen Daten im Deutschen Krankenhaus Verzeichnis, das Basis des Krankenhausregisters Sachsen ist, z.B. mit dem Hochladen eines Bildes oder der Eingabe eines Porträt-Textes anzureichern und Kontaktdaten sowie weitere Angaben ständig zu aktualisieren.

 

Im Menüpunkt "Tipps & Hilfe" sind umfangreiche Informationen über die Möglichkeiten und Funktionen des Krankenhausregister Sachsen zusammengestellt.

Beschreibung und Hilfestellung zu einzelnen Suchfunktionen erhalten Sie im Bereich Hilfe zu den Suchfunktionen, viele Fragen beantworten auch die Tipps & Tricks sowie die FAQ.

Wenn Ihre Frage dadurch nicht beantwortet wird, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Das neue Krankenhausregister Sachsen, das Teil des Deutsche Krankenhaus Verzeichnisses ist, wurde durch die DKTIG (www.dktig.de) in Zusammenarbeit mit Vertretern der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG) und der Landeskrankenhausgesellschaften sowie mit fachlicher Beratung der impressum health & science communication oHG (www.impressum.de) konzipiert.

Die Realisierung (Design, technische Umsetzung, Datenaufbereitung usw.) erfolgte durch die impressum health & science communication oHG.