Krankenhäuser sind per Gesetz zur Qualitätssicherung verpflichtet. Das heißt, sie müssen festgelegte Bedingungen erfüllen, um die Qualität ihrer Versorgung zu gewährleisten. Um die Qualität auch überprüfbar zu machen, muss das Krankenhaus Daten an die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) senden. Das betrifft beispielsweise Behandlungsabläufe oder die Anzahl von Komplikationen nach Eingriffen. Die BQS berechnet aus diesen Daten Kennzahlen, so genannte Qualitätsindikatoren. Diese lassen Schlüsse auf die Behandlungsqualität in verschiedenen Bereichen der Krankenhäuser zu. Je nach Behandlungswunsch unterscheiden sich die Qualitätsindikatoren. Bei einem orthopädischen Eingriff sind andere Qualitätsindikatoren entscheidend als bei einer Herzoperation.
Das BQS-Verfahren misst die Qualität von etwa 20 Prozent der Krankenhausbehandlungen, und zwar überwiegend von Operationen. Dafür werden in 26 Leistungsbereichen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden, zu rund 180 Qualitätsindikatoren spezielle Aufzeichnungen geführt.
Weitere Informationen zum BQS-Verfahren erhalten Sie auf der BQS-Homepage.